Du kennst jemanden, der Arbeit sucht?
Empfiehl Dein AVGS weiter. Startet das Coaching, bekommst du 200 € Dankeschön.
Stand: 17. September 2026 · § 45 SGB III
Tippgeber- Dein eigener Link, sofort.
- 200 € für jedes Coaching, das startet.
- Nichts verkaufen, nur weitersagen.
Trag dich ein
Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
So wirst du Tippgeber
Name und E-Mail reichen. Dein eigener Link ist sofort da.
Per WhatsApp, im Gespräch oder in deiner Gruppe. Wer über deinen Link kommt, zählt für dich.
Startet das Coaching, bekommst du 200 €. Wir zahlen, sobald der Coaching-Anbieter uns bezahlt hat.
Wem dein Tipp helfen kann
Menschen, die arbeitslos gemeldet sind oder bald ohne Job dastehen. Das Amt kann ihnen ein Coaching bezahlen. Viele wissen das nicht. Mit deinem Link finden sie den Weg dahin, und zwar gut vorbereitet.
Freunde und Familie
Jemand in deinem Umfeld sucht Arbeit? Schick ihm deinen Link.
Vereine und Gruppen
Du bist in einem Verein, einer Gemeinde oder einer Gruppe? Erzähl dort davon.
Beruflich
Du triffst als Coach oder im Personalwesen Menschen auf Jobsuche? Dann lass uns sprechen.
Die Regeln, kurz und ehrlich
- Das Dankeschön gibt es, wenn das Coaching wirklich startet.
- Für dich selbst gibt es kein Dankeschön.
- Gib das Dankeschön nicht an die empfohlene Person weiter.
- Wer bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitet, macht nicht mit.
- Gib nur deinen Link weiter. Trag nie Daten von anderen ein.
- Teilst du den Link öffentlich, schreib dazu, dass du ein Dankeschön bekommst.
- Um die Steuer auf das Dankeschön kümmerst du dich selbst.
Das Amt entscheidet. Nicht wir und nicht du.
Ob jemand den Gutschein bekommt, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Versprich deshalb niemandem einen Gutschein.
Empfiehl nur, wenn es zu der Person passt. Überreden hilft niemandem.
Du triffst oft Menschen auf Jobsuche?
Dann lass uns eine halbe Stunde sprechen. Danach bekommst du einen eigenen Zugang. Darüber meldest du Menschen direkt, wenn sie das möchten.
Deine Fragen
Wann bekomme ich die 200 €?
Wenn das Coaching der Person wirklich gestartet ist und der Coaching-Anbieter uns dafür bezahlt hat. Dann überweisen wir dir das Dankeschön. Vorher fragen wir nach deiner Bankverbindung.
Was muss die Person tun, die ich empfehle?
Sie öffnet deinen Link und macht dort den Check oder bucht ein Telefonat. Alles Weitere klären wir mit ihr. Ob sie den Gutschein bekommt, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Erfährt die Person, dass ich ein Dankeschön bekomme?
Ja, das sagen wir offen. Über die Person erfährst du nichts, außer dass ein Dankeschön fällig ist.
Kann ich mich selbst empfehlen?
Nein. Für dich selbst gibt es kein Dankeschön. Suchst du selbst Arbeit, mach einfach den Check auf der Startseite.
Muss ich das Dankeschön versteuern?
Das hängt von deiner Lage ab. Um die Steuer kümmerst du dich selbst. Frag im Zweifel dein Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Wer entscheidet über den Gutschein?
Allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, nach § 45 SGB III. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.