Dein AVGS 0151 10039469

Wer hier schreibt

Ich bin Daniel Kuhlen und berate zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Diese Seite sagt, was ich tue, wovon ich lebe und wo meine Beratung aufhört — damit du das einordnen kannst, bevor du mir etwas erzählst.

Stand: 2. September 2026. Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.

Was ich mache

Ich prüfe, ob ein AVGS nach § 45 SGB III in Frage kommt, und bereite den Antrag so vor, dass er beim Amt eine Chance hat. Konkret sind das drei Dinge:

Wovon ich lebe

Ich arbeite mit dem IEK – Institut für Existenzgründung und Karriere zusammen (NMX Erfolgskonzept GmbH, Kapellenstraße 18a, 41812 Erkelenz), einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger mit der Trägernummer 311/229. Kommt über mich ein Coaching zustande, werde ich von dort vergütet.

Für dich ändert das nichts: Der Gutschein deckt die Maßnahme vollständig ab, es gibt keinen Eigenanteil und keine Vorkasse. Aber du sollst wissen, mit welchem Interesse ich rede. Wer das nicht offenlegt, hat meistens einen Grund dafür.

Was ich nicht kann

Das Coaching selbst

Kein Kurs mit zwanzig Leuten im Raum, sondern ein individuelles Karrierecoaching: 100 Unterrichtseinheiten, eins zu eins, online, mit mehreren festen Terminen pro Woche. Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (Maßnahmenummer 311/53/25, Trägernummer 311/229). Für den Weg in die Selbstständigkeit gibt es ein eigenes Gründungscoaching nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III.

Erreichbarkeit

Telefon und WhatsApp: 0151 10039469. Rückruf in der Regel am selben Tag. Schriftlich geht es über die Zwei-Minuten-Prüfung — danach melde ich mich.

Häufige Fragen

Bist du ein Bildungsträger?

Nein. Dein AVGS ist ein Informations- und Beratungsangebot. Die geförderte Maßnahme führt ein nach AZAV zugelassener Träger durch — das IEK, Institut für Existenzgründung und Karriere, Trägernummer 311/229.

Wovon lebst du?

Von einer Vergütung des Trägers für vermittelte Teilnahmen. Für Ratsuchende ist alles kostenlos: die Prüfung, das Antragsschreiben, das Gespräch vor dem Termin beim Amt und das Coaching selbst.

Kannst du mir den Gutschein besorgen?

Nein, und niemand kann das. Über die Bewilligung entscheidet allein die Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Was ich tun kann: die Unterlagen so vorbereiten, dass die Entscheidung leichtfällt — und ehrlich sagen, wenn es aussichtslos ist.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie werden genutzt, um zurückzurufen und zu beraten. Eine Weitergabe an den Bildungsträger erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung und nur, wenn es tatsächlich zu einem Coaching kommt. Kein Newsletter, kein Verkauf an Dritte. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Muss ich mich zu etwas verpflichten?

Nein. Es gibt keinen Vertrag, keine Kosten und keine Verpflichtung. Das Antragsschreiben kannst du auch allein beim Amt abgeben, ohne je mit mir gesprochen zu haben.

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