AVGS vor Ort
Das Coaching läuft online und bundesweit — zuständig bleibt immer das Amt an deinem Wohnort. Für 19 Städte gibt es eine eigene Seite mit den amtlichen Arbeitsmarktzahlen — zusammen rund 452.000 gemeldete Arbeitslose —, damit du siehst, wie die Lage dort tatsächlich ist.
Stand: 2. September 2026. Arbeitsmarktzahlen je Stadt monatlich aufgefrischt, Quelle auf jeder Seite verlinkt.
Warum jede Stadt eigene Zahlen hat
Die meisten Anbieterseiten für „AVGS Coaching Stadtname“ sind dieselbe Vorlage mit ausgetauschtem Ortsnamen — ohne eine einzige Zahl, die für den Ort gilt. Auf diesen Seiten stehen fünf Werte je Stadt: Arbeitslose insgesamt, davon bei der Agentur für Arbeit, davon beim Jobcenter, eine dritte Kennzahl je nach Berichtslage der örtlichen Agentur, und die Arbeitslosenquote.
Sie kommen aus den amtlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und aus den Monatsmeldungen der jeweiligen örtlichen Agentur — und werden monatlich automatisch neu abgerufen. Auf jeder Seite steht das Standdatum und der Link zur Quelle.
Nicht dabei?
Das Coaching läuft ohnehin online — eine Seite für deine Stadt ist keine Voraussetzung. Ruf an oder nutze die Prüfung; die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort, nicht nach meiner Seitenliste.
In zwei Minuten prüfenWelches Amt ist für dich zuständig?
Das hängt nicht am Anbieter, sondern an zwei Dingen: an deinem Wohnort und daran, welche Leistung du beziehst.
- Arbeitslosengeld I — zuständig ist die Agentur für Arbeit deines Wohnorts. Rechtsgrundlage direkt § 45 SGB III.
- Bürgergeld — zuständig ist das Jobcenter. Es erbringt dieselben Leistungen über § 16 Abs. 1 SGB II, der die Aktivierungsleistungen des SGB III übernimmt.
- Noch nirgends gemeldet — dann ist die Meldung der erste Schritt. Ohne sie gibt es keinen Zugang zu § 45 SGB III, egal wie gut die Begründung ist.
Die Ansprechperson ist in beiden Fällen dieselbe wie sonst: deine Vermittlungsfachkraft. Der AVGS wird im regulären Termin ausgestellt, nicht über ein Online-Formular.
Warum eine Stadtseite überhaupt etwas bringt
Nicht, weil das Coaching ortsgebunden wäre — es läuft per Video. Sondern weil die Ausgangslage sich unterscheidet: In Gelsenkirchen liegt die Arbeitslosenquote deutlich über dem Bundesschnitt, in Wesel darunter. Das verändert, wie voll die Termine sind, wie schnell ein Gutschein ausgestellt wird und wie viel Eingliederungsbudget im Bezirk übrig ist.
Und es verändert die Begründung, die du beim Amt vorlegst. Wer belegen kann, wie lange eine Vermittlung im eigenen Bezirk im Schnitt dauert, argumentiert anders als jemand, der nur sagt, es laufe schlecht.
Häufige Fragen
Muss der Anbieter in meiner Stadt sitzen?
Nein. Der Gutschein berechtigt nach § 45 Abs. 4 SGB III zur Auswahl unter den zugelassenen Trägern. Er kann regional beschränkt werden — steht auf dem Gutschein eine solche Beschränkung, gilt sie; sonst ist der Sitz des Trägers unerheblich, zumal das Coaching online stattfindet.
Woher stammen die Zahlen auf den Stadtseiten?
Aus zwei amtlichen Quellen: der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und den monatlichen Arbeitsmarktmeldungen der jeweiligen örtlichen Agentur. Auf jeder Seite steht das Standdatum und ein Link zur Quelle.
Wie oft werden die Zahlen aktualisiert?
Monatlich, automatisch. Erscheint für eine Stadt keine verwertbare Meldung, bleibt der alte Stand mit altem Datum stehen, statt eine Zahl zu erfinden.
Kann ich auch teilnehmen, wenn meine Stadt nicht aufgeführt ist?
Ja. Die Liste sagt nur, für welche Städte es eine eigene Seite mit Ortszahlen gibt. Das Coaching läuft bundesweit online; zuständig ist immer das Amt an deinem Wohnort.
Gilt der AVGS bundesweit?
Grundsätzlich ja — es sei denn, die Agentur hat ihn nach § 45 Abs. 4 SGB III regional beschränkt. Ob das der Fall ist, steht auf dem Gutschein selbst.