AVGS-Ratgeber: gut vorbereitet zum Amt
Kurz, ehrlich und mit dem Gesetz zum Nachlesen. Jede Aussage nennt ihren Paragrafen. Du musst mir nichts glauben, du kannst alles nachprüfen.
Stand: 17. September 2026 · § 45 SGB III · Alle Seiten mit Gesetz und Standdatum · Geschrieben von Daniel Kuhlen (wer das ist und wovon er lebt)

Was dir vor dem Termin hilft, kurz und ehrlich erklärt.
Der Gutschein in zehn Punkten
- Was. Ein Gutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter, mit dem das Amt ein Coaching ganz bezahlen kann. Auf dieser Seite geht es um ein Coaching nur für dich.
- Gesetz. § 45 SGB III; beim Jobcenter über § 16 Abs. 1 SGB II.
- Wege. Coaching für deinen nächsten Job (Abs. 1 Nr. 1), Hilfe bei der Stellensuche (Nr. 3), Coaching für dein eigenes Geschäft (Nr. 4), Begleitung im neuen Job (Nr. 5).
- Wer. Arbeitslos gemeldet (auch ohne Geld vom Amt), mit Kündigung in der Hand oder in der Grundsicherung. Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt: nein.
- Kosten. Für dich keine. Bezahlt wird über den Gutschein. Du zahlst keinen Eigenanteil und nichts im Voraus.
- Recht darauf. Nur nach § 45 Abs. 7 SGB III und nur für die private Arbeitsvermittlung. Beim Coaching entscheidet das Amt.
- Wie lange. Befristet nach § 45 Abs. 4 SGB III, das Datum steht auf dem Gutschein. Das Amt kann ihn auch auf eine Region begrenzen.
- Wo abgeben. Nur bei zugelassenen Anbietern (AZAV), erkennbar an Träger- und Maßnahmenummer.
- Fragen. Im Termin bei deinem Berater beim Amt. Online geht es nicht.
- Nein bekommen. Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats ab dem Brief (§ 84 SGG).
Diese zehn Punkte sind der ganze Rahmen. Die Seiten oben gehen ins Detail: mit Fristen, Sätzen für den Termin und den Stellen, an denen es im Alltag hakt.
Warum es diesen Ratgeber gibt
Wer „AVGS Coaching“ sucht, findet Anbieterseiten. Viele sagen dasselbe: kostet nichts, unverbindlich, jetzt anfragen. Was sie nicht sagen: was du tust, wenn das Amt Nein sagt. Welche Frist dann läuft. Warum das Wort „Kurs“ im Termin schadet. Ob du mit der Kündigung in der Tasche schon fragen kannst.
Diese Fragen stellen sich vor der Wahl eines Anbieters, nicht danach. Sie hier zu beantworten, kostet mich nur Arbeit. Dir spart es im besten Fall Wochen.
In deiner Stadt
Dein Coach ist online bei dir. Zuständig ist das Amt an deinem Wohnort. Es kann den Gutschein auf eine Region begrenzen. Für diese Städte gibt es eine eigene Seite mit den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, monatlich aufgefrischt.
Deine Fragen
Kostet mich der Ratgeber etwas?
Nein. Du musst dich nicht anmelden, nichts abonnieren und nichts bezahlen. Du liest, was du brauchst, und gehst wieder.
Wer schreibt hier?
Daniel Kuhlen. Ich erkläre den Gutschein in normalen Worten und bereite dein Gespräch beim Amt vor. Das Coaching macht ein zugelassener Coaching-Anbieter.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Die Texte geben die Rechtslage wieder und nennen die Paragrafen, damit du jede Aussage nachprüfen kannst. Beratung zu deinem Einzelfall dürfen nur Anwältinnen, Anwälte und die dafür zugelassenen Stellen leisten, zum Beispiel Sozialverbände.
Wie aktuell ist das hier?
Jede Seite trägt ein sichtbares Standdatum. Die Zahlen auf den Städte-Seiten kommen monatlich neu aus den Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit.
Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Ein Ja im Voraus kann dir niemand geben.
Was ich tun kann: mit dir schauen, ob es passt, und dir die Unterlagen für den Termin schreiben.
Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt? Dann gibt es den Gutschein nicht. Das sage ich dir lieber gleich.
Der erste Schritt dauert zwei Minuten.
Sag mir, wo du stehst. Wenn du möchtest, rufe ich dich an, ehrlich und ohne Druck. Für dich kostet das nichts. Du musst da nicht allein durch.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.