deinavgs.de Passt das zu mir?
Für dich kostenlos. Bezahlt wird über den Gutschein.

Stell dir vor: Montag. Und du freust dich auf die Arbeit.

Ein Coach, der nur für dich Zeit hat. Für deinen neuen Job oder dein eigenes Geschäft. Ihr habt rund 75 Stunden zu zweit. Das Amt kann das bezahlen. Der Gutschein dafür heißt AVGS. Für dich kostet es nichts.

Kostet dich nichts, bezahlt wird über den Gutschein Kein Kurs, nur du und dein Coach Kein Vertrag mit mir, nur ein Gespräch

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Lieber gleich reden? Zeit fürs Telefonat aussuchen
0 €Für dich kostenlos. Bezahlt wird über den Gutschein.
1:1Nur du und dein Coach. Kein Kurs.
2 Min.Bis du weißt, ob es passen kann, und deinen Fahrplan hast.
Dein Alltag

Vielleicht kennst du das.

Für alle drei Wege gibt es denselben Gutschein. Er bezahlt einen Menschen, der dich begleitet. Du musst da nicht allein durch.

Ein geöffneter Brief liegt auf dem Küchentisch neben Kaffee und Lesebrille, eine Hand ruht darauf.

Der Brief auf dem Küchentisch.

Du hast ihn dreimal gelesen. Zwölf Jahre im Laden, und jetzt das. Was du gerade fühlst, ist normal. Und es ist nicht das Ende.

Ich will einen neuen Job
Ein Mann steht am Fenster seiner Wohnung, das Handy in der Hand, und schaut auf die Backsteinhäuser gegenüber.

Das Jobcenter schreibt, und du wartest.

Du willst arbeiten. Aber jede Bewerbung fühlt sich an, als ginge sie ins Leere. Ein Coach schaut mit dir, was wirklich zu dir passt.

So geht es beim Jobcenter
Eine Frau skizziert abends am Küchentisch einen kleinen Laden in ein Notizbuch.

Die Idee ist da. Seit Monaten.

Du hast sie noch niemandem erzählt. Weil dann alle fragen: Und wovon lebst du? Stell dir vor, dein Name steht auf der Tür. Was noch fehlt, ist jemand, der deinen Plan mit dir durchgeht.

Ich will mein eigenes Ding
Zwei Coachings

Neuer Job oder eigenes Geschäft?

Für beides kann das Amt einen Coach bezahlen. Es ist derselbe Gutschein. Rund 75 Stunden, nur du und dein Coach.

Ein Mann geht an seinem ersten Tag durch eine helle Halle mit Backsteinwänden.Karriere-Coaching

Für deinen neuen Job.

Du willst wieder arbeiten. Und zwar etwas, das zu dir passt.

  • Deine Stärken, schwarz auf weiß
  • Bewerbungen, die nach dir klingen
  • Vorstellungsgespräche üben, bis du ruhig bist
  • Ein Plan für die nächsten Wochen
Eine Frau sitzt in ihrem kleinen Ladenbüro am Schreibtisch und sortiert Ordner.Gründungscoaching

Für dein eigenes Geschäft.

Die Idee ist da. Jetzt braucht sie einen Plan, der trägt.

  • Deine Idee in einem klaren Satz
  • Die Zahlen ehrlich durchgerechnet
  • Der Weg zu deinen ersten Kunden
  • Der Antrag auf Startgeld vorbereitet

Wichtig: erst fragen, dann gründen.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Deine Tür

Drei Türen. Eine davon ist deine.

Du hast eine Kündigung.

Der Brief liegt da, du arbeitest noch. Trotzdem kannst du jetzt schon fragen. Melde dich zuerst bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Ist die Kündigungsfrist kürzer, hast du ab dem Brief drei Tage Zeit.

Du bist beim Amt gemeldet.

Ob Arbeitsagentur oder Jobcenter, ob mit Geld vom Amt oder ohne: Der Gutschein ist derselbe. Du fragst deinen Berater dort, wo du gemeldet bist.

Du willst dein eigenes Ding.

Ohne Job, aber mit Idee? Dafür gibt es ein eigenes Coaching. Ihr rechnet deine Idee durch, bevor du startest. Wichtig: erst fragen, dann gründen.

Ehrlich gesagt

Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Ein Ja im Voraus kann dir niemand geben.

Was ich tun kann: mit dir schauen, ob es passt, und dir die Unterlagen für den Termin schreiben.

Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt? Dann gibt es den Gutschein nicht. Das sage ich dir lieber gleich.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Der Ablauf

Drei Schritte. Dann geht es los.

1

Du klickst dich durch.Du beantwortest bis zu vier Fragen mit je einem Klick. Danach ist dein Fahrplan zum Gutschein sofort da, als PDF fürs Handy.

2

Du bekommst deine Unterlagen.Sag mir, wie ich dich erreiche. Ich rufe dich spätestens am nächsten Werktag an. Dann schreibe ich deine Begründung und lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu.

3

Du fragst beim Amt und legst los.Du sagst deinen Satz. Den Rest erklären die Unterlagen. Sagt das Amt Ja, gibst du den Gutschein beim Anbieter ab. Sagt es Nein, überlegen wir zusammen, wie es weitergeht.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Passt das zu dir? Finde es in zwei Minuten heraus.

Du füllst nichts Offizielles aus. Nach ein paar Klicks hast du deinen Fahrplan. Ich rufe nur an, wenn du das möchtest.

Frage 1 von 42 Minuten
Wie sieht es bei dir gerade aus?
Bei welchem Amt bist du gemeldet?

Arbeitslosengeld kommt von der Arbeitsagentur, Grundsicherung vom Jobcenter. Bekommst du beides, ist die Arbeitsagentur zuständig.

Was möchtest du erreichen?
Hast du schon einen Termin beim Amt?
Deine Unterlagen, mit deinem Namen drauf

Ich schreibe dir deine Begründung und lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu. Vorher rufe ich dich an, spätestens am nächsten Werktag.

Ich rufe dich an und frage, was in deine Begründung gehört. Schreiben kannst du mir auch per WhatsApp.
Kein Newsletter.
Kannst du später nachtragen, am Telefon oder per WhatsApp.
Kein Vertrag, keine Rechnung. Nach ein paar Klicks ist dein Fahrplan da.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig. Dieses Formular geht an mich, nicht ans Amt.

Das Coaching

Zu zweit. Fünf Schritte zu dir.

Rund 75 Stunden, nur du und dein Coach. Ihr sprecht per Video oder Telefon. Es gibt mehrere feste Termine pro Woche, aber keinen Lehrplan. Ihr geht deinen Weg.

Amtlich sind es bis zu 100 Einheiten à 45 Minuten.

Eine Frau sitzt am Fenster einer Altbauwohnung, ein Notizbuch auf den Knien, und schaut auf Backsteinhäuser.

Wo du stehst

Was war gut, was war schwer? Und was willst du nie wieder? Ihr schaut euch das in Ruhe an, ganz ohne Bewertung.

Zwei Hände gehen mit einem Textmarker alte Arbeitsunterlagen durch, daneben Schlüssel, Handschuhe und ein Maßband.

Was du kannst

Meist mehr, als im Lebenslauf steht. Zwölf Jahre Kunden beruhigen. Ein Lager mit vier Leuten am Laufen halten. Das sind Stärken.

Ein Mann steht abends auf einer Anhöhe und schaut über die Dächer der Stadt mit Kirchturm.

Wohin du willst

Ein neuer Job oder dein eigenes Geschäft. Ein Ziel, das zu deinem Leben passt. Ihr denkt dabei an Kinder, Schichten und den Weg zur Arbeit.

Ein Mann im Hemd übt am Küchentisch per Videogespräch für ein Vorstellungsgespräch.

Wie du dich zeigst

Bewerbungen, die nach dir klingen. Gespräche üben, bis der Bauch ruhig ist. Oder ein Angebot, das deine Kunden sofort verstehen.

Ein offenes Notizbuch mit einem gezeichneten Weg aus vier Kreisen und Pfeilen auf dem Schreibtisch.

Dein Plan

Am Ende sollen dein Weg und dein nächster Schritt auf Papier stehen. Beim eigenen Geschäft auch die Zahlen.

Dein Coach kennt deinen Namen, nicht nur deine Nummer beim Amt. Amtlich heißt das Ganze Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Du darfst einfach Coaching sagen.

Dahinter

Was dahintersteckt, kurz erklärt

Eine Hand schließt morgens die lila gerahmte Glastür eines kleinen Ladens auf.

Das Amt kann dir ein Coaching nur für dich bezahlen. Dafür gibt es einen Gutschein. Er heißt AVGS.

Du gibst den Gutschein beim Coaching-Anbieter ab. Der rechnet direkt mit dem Amt ab. Du zahlst nichts, weder vorher noch nachher.

Viele wissen nicht, dass es ihn gibt. Du darfst beim Amt selbst danach fragen.

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das Gesetz dazu: § 45 SGB III. Beim Jobcenter ist es derselbe Gutschein, dort läuft er über § 16 Abs. 1 SGB II. Der AVGS ist kein Bildungsgutschein (§ 81 SGB III): Er bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss.

Deine Stadt

Dein Amt ist vor Ort. Dein Coach ist bei dir.

Zuständig ist das Amt an deinem Wohnort. Dein Coach ist online bei dir. Das Amt kann den Gutschein aber auf eine Region begrenzen. Frag deshalb im Termin, ob das bei dir so ist. Wie du das ansprichst, sage ich dir. Für diese Städte gibt es eigene Seiten mit Zahlen von dort und dem Weg zu deinem Amt.

Alle Städte im Überblick

Ehrlich

Was es dich kostet.

Für dich kostenlos. Bezahlt wird über den Gutschein. Sagt das Amt Ja, geht das Geld direkt an den Coaching-Anbieter. Du bekommst keine Rechnung und zahlst nichts vor.

Das Coaching macht ein zugelassener Coaching-Anbieter. Sein Name und seine Nummer stehen in deinen Unterlagen.

Auch unser Gespräch kostet dich nichts. Es dauert zehn Minuten am Telefon.

Der erste Schritt dauert zwei Minuten.

Sag mir mit ein paar Klicks, wo du stehst. Danach ist dein Fahrplan sofort da. Ich rufe nur an, wenn du das möchtest.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Fragen

Deine Fragen

Muss ich das Coaching zurückzahlen?

Nein. Mit dem Gutschein wählst du einen zugelassenen Coaching-Anbieter aus (§ 45 Abs. 4 SGB III). Dort gibst du ihn ab, und der Anbieter rechnet mit dem Amt ab, nicht mit dir. Eine Rechnung bekommst du nicht, auch später nicht.

Was, wenn das Amt Nein sagt?

Lass dir das Nein schriftlich geben. Den Brief brauchst du, wenn du dich wehren willst. Dafür hast du einen Monat Zeit (§ 84 SGG). Einen Musterbrief findest du im Ratgeber. Wenn du möchtest, sprechen wir auch darüber, was das Amt dir gesagt hat.

Ist der AVGS ein Bildungsgutschein?

Nein. Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) bezahlt Kurse und Umschulungen. Der AVGS (§ 45 SGB III) bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss. Das Amt kann dir aber auch beide nacheinander geben. Den Unterschied erkläre ich dir in Ruhe im Ratgeber.

Ich arbeite noch. Kann ich trotzdem nach dem Gutschein fragen?

Ja, wenn du eine Kündigung hast oder dein Vertrag absehbar endet, etwa weil er befristet ist. Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Erfährst du erst später vom Ende, hast du dafür drei Tage Zeit (§ 38 Abs. 1 SGB III). Sobald du gemeldet bist, kannst du nach dem Gutschein fragen.

Ich bekomme Grundsicherung (früher Bürgergeld). Gilt der Gutschein auch für mich?

Ja. Beim Jobcenter läuft der Gutschein über § 16 Abs. 1 SGB II. Frag im Jobcenter bei der Person nach, mit der du deinen Plan besprichst. Seit Juli 2026 prüft das Jobcenter zuerst, ob es dich direkt in Arbeit vermitteln kann (§ 3a Abs. 2 SGB II). Ein Coaching bleibt möglich, wenn es dich eher in dauerhafte Arbeit bringt. Für Menschen unter 30 steht das ausdrücklich im Gesetz. Sag deshalb, warum dir das Coaching auf Dauer mehr hilft. Bekommst du dazu Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Habe ich ein Recht auf den Gutschein?

Nein. Das Amt darf Ja oder Nein sagen. Im Gesetz heißt das Ermessen. Einen Rechtsanspruch gibt es nur für die private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III), nicht für das Coaching.

Geht das auch, wenn ich mich selbstständig machen will?

Ja. Dafür gibt es das Gründungscoaching (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III). Ihr seid zu zweit, rund 75 Stunden lang. Ihr rechnet deine Idee durch, plant deine ersten Kunden und bereitet den Antrag auf Startgeld vor. Wichtig: Frag beim Amt, bevor du gründest. Wer schon hauptberuflich selbstständig ist, bekommt den Gutschein dafür nicht mehr. Mehr dazu beim Gründungscoaching.

Was, wenn ich mitten im Coaching aufhöre?

Zurückzahlen musst du nichts, du hast ja nichts bezahlt. Aber wer ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB III). Das ist eine Zeit ohne Arbeitslosengeld. Bei der Grundsicherung kann das Jobcenter dein Geld kürzen (§ 31 SGB II). Sprich es deshalb vorher mit deinem Berater ab.

Bist du vom Amt?

Nein. Ich bin Daniel Kuhlen. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig. Das Coaching macht ein zugelassener Coaching-Anbieter. Geprüft hat ihn eine fachkundige Stelle (AZAV).

Muss ich für den Fahrplan Namen oder Handynummer angeben?

Nein. Nach ein paar Klicks lädst du ihn herunter, ohne Namen und ohne Handynummer. Deine Unterlagen mit deinem Namen schreibe ich dir erst, wenn du mir sagst, wie ich dich erreiche. Auch dann gibt es keine Pflicht und keinen Vertrag mit mir. Deine Klicks speichere ich, damit ich dich beraten kann, wenn du dich meldest (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Du kannst sie jederzeit löschen lassen.

Ratgeber

Gut vorbereitet zum Amt

Kurz und ehrlich erklärt: Das hilft dir vor dem Termin beim Amt.

Liste

Was das Amt für dich bezahlen kann

Die Hilfen auf einen Blick. Zu jeder: wer zahlt und woran es hängt.

  • Ein Coach nur für dich. Kann über den Gutschein vom Amt bezahlt werden.
  • Geld für Bewerbungen. Fotos, Führungszeugnis, Übersetzungen: Das Amt kann Kosten übernehmen.
  • Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Bus, Bahn oder Auto: Das Amt kann die Kosten übernehmen.
  • Führerschein, im Einzelfall. Wenn du ihn für eine bestimmte Stelle brauchst und kein Bus fährt.
  • Weiterbildung oder Umschulung. Mit dem Bildungsgutschein, beim Berufsabschluss sogar mit Anspruch.

Alles, was drinsteht

Mit dem Klick bekommst du die Liste. Dafür schicke ich, Daniel Kuhlen von Dein AVGS, dir per E-Mail Tipps rund um das Amt und den Gutschein und Hinweise auf das AVGS-Coaching, das ich vermittle. Höchstens einmal pro Woche. Abmelden kannst du dich jederzeit über den Link in jeder Mail. Datenschutz

Die Liste kommt von Dein AVGS (Daniel Kuhlen, deinavgs.de), nicht vom Amt. Ob du eine Hilfe bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.

Passt das zu mir? · 2 Min.