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Für Vermittlungs­fachkräfte

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Stand: 14. September 2026 · § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

Die Eckdaten

Träger
IEK – Institut für Existenzgründung und KarriereNMX Erfolgskonzept GmbH, 41812 Erkelenz
Trägernummer
311/229zugelassen nach AZAV (§ 178 SGB III)
Maßnahmenummer
311/53/25Individuelles Karriere Coaching mit Erfolgskonzept
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IIIauch i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB II
Umfang
100 UEà 45 Minuten, Einzelcoaching 1:1, online, bis zu sechs Wochen mit mehreren festen Terminen pro Woche
Maßnahmeort
virtuellkein Anfahrtsweg; zuständig bleibt die Dienststelle am Wohnort

Was die Maßnahme leistet

Einzelcoaching 1:1, 100 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in fünf aufeinander aufbauende Abschnitte:

1
Einführung · 4 UE

Standortbestimmung und Zielklärung

2
Potenzialanalyse · 30 UE

Kompetenzen und Marktnachfrage abgleichen

3
Mindset und Profil · 30 UE

Positionierung, die für Arbeitgeber sichtbar ist

4
Bewerbungspraxis · 32 UE

Unterlagen, Zielfirmen, Gesprächstraining

5
Auswertung · 4 UE

Ergebnisse sichern, nächste Schritte festlegen

Zusammen 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, rund 75 Stunden.

Zielgruppe sind Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III: arbeitslos gemeldet, von Arbeitslosigkeit bedroht, Berufsrückkehrende, Personen mit Vermittlungshemmnissen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, technische Voraussetzung ist ein internetfähiges Endgerät.

Was nach der Maßnahme vorliegt

  • Teilnahmebescheinigung des Trägers mit Umfang und Zeitraum
  • überarbeitete Bewerbungsunterlagen der teilnehmenden Person
  • dokumentierte Zielklärung und Bewerbungsstrategie
  • auf Wunsch eine kurze Rückmeldung an Sie, was erreicht wurde

Keine Erfolgsquote, solange es keine gibt

Andere Anbieter werben mit Zahlen zu vermittelten Teilnehmenden. Hier steht keine – nicht aus Bescheidenheit, sondern weil eine belastbare eigene Erhebung noch nicht vorliegt. Sobald genügend abgeschlossene Fälle da sind, steht die Zahl hier, mit Erhebungszeitraum und Grundgesamtheit.

Was Sie von uns bekommen

1
Das Maßnahmeangebot als PDF

Das Blatt, das dem Antrag beiliegt – Inhalt, Umfang, Dauer, Maßnahmenummer. Auf Anfrage per Mail, spätestens am nächsten Werktag.

2
Vorbereitete Anträge

Ratsuchende kommen mit einer schriftlichen Begründung ins Gespräch, die die Rechtsgrundlage und den Bezug zur Eingliederung benennt. Das spart Ihnen die Rückfrage.

3
Einen Ansprechpartner, kein Callcenter

Direkt und namentlich – siehe unten.

Ehrlich gesagt

Über die Bewilligung entscheiden Sie.

Wir bereiten vor – Zusagen machen wir keine. Ratsuchende hören von uns, dass die Entscheidung bei Ihnen liegt und ein Nein möglich ist.

Dein AVGS ist ein unabhängiges Informationsangebot und kein Amt. Das Coaching führt das IEK – Institut für Existenzgründung und Karriere durch; für zustande gekommene Teilnahmen zahlt der Träger eine Vergütung, offengelegt am Fuß jeder Seite.

Zuwendungen, Provisionen oder Einladungen an Mitarbeitende von Agenturen und Jobcentern gibt es nicht – weder angeboten noch auf Nachfrage.

Häufige Fragen aus der Vermittlung

Ist die Maßnahme im Fachverfahren auffindbar?

Ja, über die Maßnahmenummer 311/53/25 des Trägers IEK – Institut für Existenzgründung und Karriere (Trägernummer 311/229). Die Zulassung erfolgte nach AZAV durch eine fachkundige Stelle.

Für welches Handlungsfeld ist sie zugelassen?

§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III – Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III.

Wie erhalte ich das Maßnahmeangebot?

Per Mail an kontakt@deinavgs.de mit dem Stichwort „Maßnahmeangebot", Antwort spätestens am nächsten Werktag. Das Blatt enthält Inhalt, Umfang, Dauer und Maßnahmenummer in der Form, die dem Antrag beiliegen kann.

Gibt es feste Starttermine?

Nein. Der Einstieg ist laufend möglich, sobald der Gutschein vorliegt. Damit lässt sich die Maßnahme auch dann noch platzieren, wenn ein Gutschein kurz vor Fristablauf steht.

Was passiert bei Abbruch oder Fehlzeiten?

Der Träger dokumentiert Teilnahme und Fehlzeiten und meldet Abbrüche entsprechend seiner Zulassungsauflagen. Abgerechnet wird gegenüber dem Amt, was tatsächlich stattgefunden hat.

Wer ist Dein AVGS in diesem Verfahren?

Ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot, kein Bildungsträger. Es informiert Ratsuchende über den Gutschein, hilft bei der Vorbereitung des Antrags und vermittelt zum zugelassenen Träger. Für zustande gekommene Teilnahmen zahlt der Träger eine Vergütung – offengelegt am Fuß jeder Seite.

Direkter Kontakt

Daniel Kuhlen

Dein AVGS – unabhängiges Informations- und Beratungsangebot

Telefon 0151 10039469
E-Mail kontakt@deinavgs.de

Für das Maßnahmeangebot als PDF genügt eine Mail mit dem Stichwort „Maßnahmeangebot".