Zwei Wünsche, ein Gutschein.
Ein neuer Job oder dein eigenes Ding. Für beides kann das Amt einen Coach bezahlen. Hier siehst du, was dich erwartet. Und was noch in der Zulassung ist.
Stand: 14. September 2026 · § 45 SGB III
Ein Coach für deinen Plan – vor der Gründung. Gerade noch in der Zulassung.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.
Was für beide gilt
- Nur du und dein Coach. Kein Kurs, keine Gruppe, kein Raum mit zwanzig Leuten.
- Online, per Video oder Telefon. Vor Ort ist nur dein Termin beim Amt.
- Für dich kostenlos – bezahlt über den Gutschein. Keine Rechnung, kein Vertrag mit Kündigungsfrist.
- Das Coaching macht der Coaching-Anbieter – im Kleingedruckten: das IEK. Ich bereite dich vor und bringe euch zusammen.
- Das Amt entscheidet. Es darf auch Nein sagen. Auch das sage ich dir ehrlich.
Du musst da nicht allein durch.
Drei Schritte. Dann geht es los.
Vier Fragen, vier Klicks. Dein Fahrplan zum Gutschein ist sofort da – als PDF fürs Handy.
Sag mir, wie ich dich erreiche. Ich schreibe deine Begründung, lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu – und melde mich, spätestens am nächsten Werktag.
Du sagst deinen Satz, den Rest sagen die Unterlagen. Sagt das Amt Ja, gibst du den Gutschein beim Anbieter ab. Sagt es Nein, wissen wir mehr.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.
Deine Fragen
Welcher Weg ist meiner?
Neuer Job: Karriere-Coaching. Eigenes Geschäft: Gründungscoaching. Weißt du es noch nicht, ist das Karriere-Coaching der Anfang – Ziel finden gehört dazu.
Ist das ein Bildungsgutschein?
Nein (§ 81 SGB III ist für Kurse). Der AVGS (§ 45 SGB III) bezahlt ein Coaching – keine Umschulung, keinen Abschluss.
Kommt Geld auf mein Konto?
Nein. Der Anbieter rechnet direkt mit dem Amt ab.
Habe ich danach einen Job sicher?
Nein. Den Job vergibt ein Arbeitgeber. Das Coaching bereitet dich vor.
Der AVGS ist kein Bildungsgutschein. Er bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss.
Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.
Fest im Job und ungekündigt? Dann gibt es den Gutschein nicht.
Du willst einen Abschluss oder eine Umschulung? Das ist ein anderer Gutschein – der Bildungsgutschein, nicht dieser.
Ob du den AVGS bekommst, entscheidet allein das Amt. Auch ein Nein sage ich dir – lieber jetzt als nach zwei Wochen Hoffen.
Vier Klicks – dein Fahrplan ist sofort da. Anrufen tue ich erst, wenn du es willst.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.