deinavgs.de Passt das zu mir?

Das ist etwas anderes: der Vermittlungs­gutschein

Zwei Gutscheine, ein Paragraf, ständige Verwechslung. Einer bezahlt jemanden, der dir eine Stelle sucht. Einer bezahlt einen Coach. Ich mache nur den zweiten. Hier steht in Ruhe der Unterschied.

Stand: 14. September 2026 · § 45 Abs. 1 Nr. 3 SGB III · § 45 Abs. 7 SGB III

Warum diese Seite hier steht

Der Vermittlungsgutschein – im Amtsdeutsch AVGS MPAV – gehört nicht zu dem, was ich mache. Er steht trotzdem hier, weil er im selben Paragrafen wohnt, fast genauso heißt und deshalb oft gemeint ist, wenn jemand „AVGS" sagt. Wer die beiden auseinanderhält, spart sich einen Termin mit der falschen Frage.

Der Unterschied in einer Tabelle

Coaching (Nr. 1)Vermittlung (Nr. 3)
KurznameAVGS MATAVGS MPAV
Zieldich stark machendir eine Stelle vermitteln
Wer arbeitetein Coach mit direin Vermittler für dich
Betragje nach zugelassener Maßnahme2.000 € / 2.500 €
Wann gezahltfür die Maßnahmeerst nach erfolgreicher Vermittlung
AnspruchErmessenRechtsanspruch nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit
Rechtsgrundlage§ 45 Abs. 1 Nr. 1§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4–7

Die eine Zeile, die wirklich zählt

Beim Vermittlungsgutschein gibt es nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch (§ 45 Abs. 7 SGB III). Das Amt muss ihn dann ausstellen. Beim Coaching gibt es diesen Anspruch nicht – dort entscheidet dein Berater beim Amt nach Ermessen.

Wer das verwechselt, geht mit der falschen Erwartung in den Termin: Er beruft sich auf einen Anspruch, den es für sein Anliegen nicht gibt. Dein Berater stellt das richtig – und das Gespräch dreht sich um den Fehler statt um dich.

Merksatz

„Vermittlung heißt: jemand sucht für mich. Coaching heißt: jemand macht mich stark, damit ich selbst finde."

Beides kann sinnvoll sein – und beides schließt sich nicht aus. Was zu dir passen kann, zeigt dir der Klick-Check in vier Klicks.
Ehrlich gesagt

Zwei Gutscheine, zwei Regeln.

Einen Rechtsanspruch gibt es nur für die private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III) – nicht für das Coaching.

Ich vermittle keine Stellen. Wer einen Vermittler sucht, findet zugelassene über KURSNET, die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit.

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Deine Fragen

Kann ich beides bekommen?

Grundsätzlich ja – es sind verschiedene Leistungen. Was zu deiner Lage passt, entscheidet dein Berater beim Amt. Nacheinander ist üblicher als gleichzeitig.

Bekomme ich die 2.000 € ausgezahlt?

Nein. Der Betrag geht an den privaten Arbeitsvermittler, und erst dann, wenn er dich in eine versicherungspflichtige Stelle gebracht hat. Für dich ist es kein Geld auf dem Konto.

Vermittelst du auch Stellen?

Nein. Ich bringe dich mit dem Coaching-Anbieter zusammen – für das Karriere-Coaching. Stellen vergeben Arbeitgeber, Vermittler suchen sie. Beides bin ich nicht.

Woran erkenne ich, welchen Gutschein ich habe?

Auf dem Gutschein steht die Nummer aus dem Gesetz: Nummer 1 heißt Coaching, Nummer 3 heißt Vermittlung. Steht dort MPAV, ist es der Vermittlungsgutschein.

Vier Klicks – dein Fahrplan ist sofort da. Anrufen tue ich erst, wenn du es willst.

Passt das zu mir? · 2 Minuten

Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.

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