Ein Job, bei dem du den Wecker nicht hasst.
Daran darfst du arbeiten. Rund 75 Stunden nur für dich, über mehrere Wochen. Das Amt kann es bezahlen – für dich ohne Rechnung. Den Job vergibt ein Arbeitgeber – du gehst anders hin.
Stand: 14. September 2026 · § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Für alle, die einen neuen Job wollenOb du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.
Vielleicht ist es bei dir so
Du hast die Kündigung bekommen.
Zwölf Jahre im Laden. Plötzlich fragst du dich, was du sonst kannst. Mehr, als du denkst. Genau das schaut ihr euch zuerst an.
Du suchst schon länger.
Bewerbung raus, nichts kommt zurück. Irgendwann denkst du: Das liegt an mir. Ein Coach schaut mit dir, was wirklich fehlt. Und wo du hinpasst.
Du musst da nicht allein durch.
Was du danach haben kannst
Du weißt, was du kannst.
Und wo das gebraucht wird.
Bewerbungen, die nach dir klingen.
Kein Vorlagen-Deutsch.
Ruhe im Gespräch.
Geübt, bis der Bauch still ist.
Einen Plan.
Für die nächsten Wochen – und danach.
Das ist das Ziel. Den Job vergibt der Arbeitgeber, nicht wir.
Du und dein Coach – fünf Teile
Was war, was ist, was dich gerade bremst. Ohne Bewertung.
Deine Stärken, schwarz auf weiß. Auch die, die nie so hießen.
Ein Profil, das man sich merkt. Ein Ziel, das zu deinem Leben passt.
Lebenslauf, Anschreiben, Gespräch – echt geprobt.
Was klappt, was fehlt, wie es weitergeht.
Alles zu zweit, per Video oder Telefon, mehrere feste Termine pro Woche. Kein Kurs, keine Gruppe. Zusammen 100 Einheiten à 45 Minuten, rund 75 Stunden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was
- Einzelcoaching für Bewerbung und Neustartamtlich „Individuelles Karriere Coaching mit Erfolgskonzept"
- Wie viel
- 100 Einheiten à 45 Minutenrund 75 Stunden, bis zu sechs Wochen mit mehreren festen Terminen pro Woche
- Wie
- Zu zweit, online per Video oder Telefon
- Wer macht es
- IEK – Institut für Existenzgründung und KarriereNMX Erfolgskonzept GmbH, 41812 Erkelenz, Trägernummer 311/229, zugelassen nach AZAV
- Nummer beim Amt
- Maßnahmenummer 311/53/25
- Was es dich kostet
- Nichts – bezahlt über den Gutschein§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
- Gesetz
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IIIStand 14. September 2026
Der Satz für deinen Termin
„Ich möchte ein Einzelcoaching für Bewerbung und Neustart mit einem Gutschein – dem AVGS. Meine Begründung und das Angebot des Anbieters habe ich dabei."
Wenn dein Berater es genau wissen will: „Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III bei einem zugelassenen Träger, Maßnahmenummer 311/53/25." Das steht in deinen Unterlagen – du musst es nicht auswendig können.Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.
Fest im Job und ungekündigt? Dann gibt es den Gutschein nicht.
Du willst einen Abschluss oder eine Umschulung? Das ist ein anderer Gutschein – der Bildungsgutschein.
Ob du den AVGS bekommst, entscheidet allein das Amt. Auch ein Nein sage ich dir – lieber jetzt als nach zwei Wochen Hoffen.
Der AVGS ist kein Bildungsgutschein. Er bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss. Der Bildungsgutschein steht in § 81 SGB III.
Drei Schritte. Dann geht es los.
Vier Fragen, vier Klicks. Dein Fahrplan zum Gutschein ist sofort da – als PDF fürs Handy.
Sag mir, wie ich dich erreiche. Ich schreibe deine Begründung, lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu – und melde mich, spätestens am nächsten Werktag.
Du sagst deinen Satz, den Rest sagen die Unterlagen. Sagt das Amt Ja, gibst du den Gutschein beim Anbieter ab. Ihr legt die Termine fest. Die erste Stunde ist deine.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.
Deine Fragen zum Karriere-Coaching
Wie viele Stunden sind es wirklich?
Bis zu 100 Einheiten à 45 Minuten, also rund 75 Stunden. Verteilt auf bis zu sechs Wochen, mehrere Termine pro Woche.
Muss ich dafür irgendwo hin?
Nein. Alles läuft per Video oder Telefon. Nur der Termin beim Amt ist vor Ort.
Bekomme ich danach einen Job?
Das entscheidet ein Arbeitgeber, nicht wir. Woran ihr arbeitet: Klarheit, Bewerbungen, die nach dir klingen, geübte Gespräche, ein Plan. Und du gehst nicht mehr allein hin.
Ist das Coaching Pflicht?
Nein. Du fragst freiwillig danach.
Was kostet es mich?
Nichts. Das Amt bezahlt über den Gutschein direkt an das IEK. Ich werde vom IEK bezahlt, du nie.
Ich bekomme Bürgergeld. Geht das?
Ja, über das Jobcenter (§ 16 Abs. 1 SGB II). Derselbe Gutschein, anderer Schreibtisch.
Der Wecker klingelt sowieso. Die Frage ist, wofür.
Sag mir in vier Klicks, wo du stehst. Dein Fahrplan ist sofort da. Ich melde mich, wenn du willst.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.