Dein Name auf dem Schild.
Du willst dein eigenes Geschäft. Einen Laden, ein Angebot, eine Werkstatt. Das Amt kann dafür einen Coach bezahlen. Bevor du gründest – nicht danach. Beim Coaching-Anbieter ist das Coaching noch in der Zulassung. Am Telefon sage ich dir ehrlich, was heute möglich ist.
Stand: 14. September 2026 · § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
Für alle, die ihr eigenes Ding wollenOb du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.
Vielleicht ist es bei dir so
Die Idee ist seit Monaten da.
Du hast gerechnet, verworfen, neu gerechnet. Was fehlt, ist nicht Mut. Es ist jemand, der nicht fragt: Und wovon lebst du? Sondern sagt: Rechnen wir es durch. Und ehrlich sagt, wo es noch hakt.
Du musst da nicht allein durch.
Was du danach haben kannst
Einen Plan, der rechnet.
Kosten, Preise, Kunden.
Deinen ersten Schritt.
Klar, klein, machbar.
Antworten fürs Amt.
Auch für die Frage nach dem Startgeld.
Weniger Bauchweh.
Weil du weißt, was du tust.
Ob dein Geschäft läuft, entscheiden deine Kunden. Wir bauen den Plan.
Du und dein Coach – fünf Teile
Was bietest du an, für wen, warum bei dir? In einem Satz, den auch deine Oma versteht.
Kannst du davon leben? Was kostet der Start, was brauchst du im Monat? Ehrlich gerechnet.
Wo sind sie, wie erreichst du sie, was sagst du ihnen? Auch den Preis nennen, ohne rot zu werden.
Bei der Arbeitsagentur heißt es Gründungszuschuss, beim Jobcenter Einstiegsgeld. Was zu dir passt und was das Amt dafür sehen will.
Am Ende ein Plan auf Papier, den du beim Amt und bei der Bank vorlegen kannst.
Wichtig – erst fragen, dann gründen
Der Gutschein ist für den Weg vor der Gründung. Wer schon hauptberuflich selbstständig ist, bekommt ihn dafür nicht mehr. Ein kleines Nebengewerbe unter 15 Stunden pro Woche kann anders liegen – frag vorher, ich schaue mit dir. Deshalb: erst der Termin beim Amt, dann der Start.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was
- Coaching auf dem Weg in die Selbstständigkeitamtlich „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit", § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
- Wie
- Zu zweit, online
- Wer macht es
- IEKNMX Erfolgskonzept GmbH, 41812 Erkelenz, Trägernummer 311/229
- Nummer beim Amt
- Maßnahmenummer: liegt noch nicht vor.wird hier eingetragen, sobald sie da ist
- Was es dich kostet
- Nichts – bezahlt über den Gutschein
- Gesetz
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IIIStand 14. September 2026
Ehrlich – was hier noch fehlt
Für das Gründungscoaching hat das Amt dem Coaching-Anbieter noch keine eigene Nummer gegeben. Ich schreibe hier keine hin, die es nicht gibt. Bis dahin sage ich dir am Telefon ehrlich, was heute möglich ist – und was noch nicht.
Der Gutschein ist kein Startgeld
Der Gutschein bezahlt den Coach – nicht deine Miete, nicht deine Maschine. Geld zum Leben in den ersten Monaten gibt es extra. Bei der Arbeitsagentur heißt es Gründungszuschuss, beim Jobcenter Einstiegsgeld. Das Coaching kommt vor dem Antrag auf Startgeld und bereitet ihn mit vor. Ob es Startgeld gibt, entscheidet auch hier das Amt.
Gründungszuschuss: § 93 SGB III (Arbeitsagentur). Einstiegsgeld: § 16b SGB II (Jobcenter). Beides entscheidet das Amt.
Der Satz für deinen Termin
„Ich möchte mich selbstständig machen und vorher ein Coaching mit einem Gutschein – dem AVGS für Gründung. Meinen Plan und die Begründung habe ich dabei."
Amtlich: § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Steht in deinen Unterlagen.Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.
Schon gegründet? Dann kommt dieser Gutschein zu spät. Frag trotzdem dein Amt – für die Zeit nach der Gründung gibt es andere Wege, die nicht meine sind.
Fest angestellt und du willst nebenbei starten? Dann gibt es diesen Gutschein nicht.
Ob du ihn bekommst, entscheidet allein das Amt.
Drei Schritte. Dann geht es los.
Vier Fragen, vier Klicks. Dein Fahrplan zum Gutschein ist sofort da – als PDF fürs Handy.
Sag mir, wie ich dich erreiche. Ich schreibe deine Begründung, lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu – und melde mich, spätestens am nächsten Werktag.
Du sagst deinen Satz, den Rest sagen die Unterlagen. Sagt das Amt Ja, gibst du den Gutschein beim Anbieter ab. Sagt es Nein, wissen wir mehr.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.
Deine Fragen zum Gründungscoaching
Kann ich schon gegründet haben?
Der Gutschein ist für den Weg vor der Gründung. Wer schon hauptberuflich selbstständig ist, bekommt ihn dafür nicht mehr. Ein kleines Nebengewerbe unter 15 Stunden pro Woche kann anders liegen (§ 138 Abs. 3 SGB III) – frag vorher, ich schaue mit dir.
Bekomme ich damit Geld für den Start?
Nein, der Gutschein bezahlt den Coach. Startgeld heißt Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld – ein eigener Antrag, den das Coaching mit vorbereitet.
Warum steht bei der Nummer „liegt noch nicht vor"?
Weil sie noch nicht vergeben ist. Ich schreibe hier nichts hin, was nicht stimmt. Frag mich – ich sage dir den aktuellen Stand.
Ich bekomme Bürgergeld. Geht Gründung?
Ja, über das Jobcenter. Statt Gründungszuschuss heißt das Startgeld dann Einstiegsgeld.
Was, wenn mein Plan nicht trägt?
Dann weißt du es vorher – und nicht nach dem ersten Jahr. Auch das ist ein Ergebnis.
Bist du vom Amt?
Nein. Unabhängig, kein Amt. Ich werde vom IEK bezahlt, du nie.
Deine Idee verdient einen Plan.
Erzähl sie mir in vier Klicks. Dein Fahrplan ist sofort da. Ich melde mich, wenn du willst.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist unabhängig und kein Amt. Ich werde vom Coaching-Anbieter bezahlt, wenn dein Coaching startet – du nie.