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AVGS beim Jobcenter

Auf den meisten Anbieterseiten steht „Agentur für Arbeit oder Jobcenter“ und dann nichts weiter. Dabei ist der Weg im Bürgergeld ein anderer: andere Rechtsgrundlage, anderes Gespräch, anderer Hebel. Hier steht, welcher.

Stand: 2. September 2026. Rechtsgrundlagen: § 16 SGB II, § 15 SGB II, § 45 SGB III. Keine Rechtsberatung. Geschrieben von Daniel Kuhlen — wer das ist und wovon er lebt.

Die Mehrheit der Arbeitslosen wird vom Jobcenter betreut, nicht von der Agentur für Arbeit. In Essen etwa sind von 36.020 arbeitslos gemeldeten Menschen 26.940 im Bürgergeld — gut drei Viertel. Für sie gilt der AVGS genauso, nur führt der Weg über eine Verweisung.

§ 16 Abs. 1 SGB II — Das Jobcenter erbringt „Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach dem SGB III. Damit ist § 45 SGB III im Bürgergeld anwendbar: derselbe Gutschein, dieselben Varianten, dieselben zugelassenen Träger.

Was im Bürgergeld anders läuft

Agentur für Arbeit (ALG I)Jobcenter (Bürgergeld)
Rechtsweg§ 45 SGB III unmittelbar§ 45 SGB III über § 16 Abs. 1 SGB II
VereinbarungEingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB IIIKooperationsplan nach § 15 SGB II
BudgetEingliederungstitel der AgenturEingliederungstitel des Jobcenters — meist knapper
PraxisInstrument gut bekanntseltener genutzt, öfter erklärungsbedürftig
Gleich bleiben: Kosten (keine), Trägerwahl, AZAV-Pflicht, Befristung des Gutscheins, Widerspruchsfrist.

Der Kooperationsplan ist der Hebel

Seit dem Bürgergeld-Gesetz heißt § 15 SGB II „Potenzialanalyse und Kooperationsplan“. Der Kooperationsplan hat die frühere Eingliederungsvereinbarung abgelöst und wird persönlich gemeinsam erstellt. Laut Gesetz soll er die angestrebten Tätigkeitsbereiche, die eigenen Bemühungen und die passenden Fördermaßnahmen benennen.

Genau dort gehört ein Coaching hinein — und zwar bei der Erstellung, nicht in einem späteren Extra-Antrag. Was im Plan als vereinbarte Maßnahme steht, ist bereits als sinnvoll anerkannt; was danach kommt, muss erst wieder begründet werden.

Der Satz, der in den Plan gehört

Nicht „Teilnahme an einem Coaching“, sondern etwas, das ein Ziel und einen Weg nennt. Zum Beispiel: „Zur Verbesserung der Bewerbungsunterlagen und zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche nehme ich an einer Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III bei einem zugelassenen Träger teil.“

Das ist prüfbar, terminierbar und passt in die Aktenlogik. „Ich möchte mich weiterentwickeln“ passt in keine.

Die Potenzialanalyse vorher

§ 15 SGB II sieht vor, dass das Jobcenter „unverzüglich“ die persönlichen Merkmale, beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellt — einschließlich Stärken und Hemmnissen. Praktisch ist das ein Gespräch, in dem Hemmnisse benannt werden.

Das ist kein Verhör, sondern die Gelegenheit. Ein Vermittlungshemmnis, das im Gespräch klar benannt wird — lange Lücke im Lebenslauf, Branchenwechsel, unklares Profil, schlechte Erfahrung im Vorstellungsgespräch —, ist genau die Tatsache, an der § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ansetzt: Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.

Zwei Dinge, die man wissen sollte

Der Eingliederungstitel ist knapper. Jobcenter arbeiten oft mit einem engeren Budget als die Agenturen. Das ist ein zulässiger Ermessensgesichtspunkt — aber kein Grund, die Einzelfallprüfung zu unterlassen. Falls doch pauschal abgelehnt wird: AVGS abgelehnt — was jetzt?

Das Coaching ist keine Maßnahme, zu der man verpflichtet wird. Der AVGS ist ein Gutschein, den du einlöst, wo du willst — kein zugewiesener Kurs. Wer eine Zuweisung erhält, hat es mit einem anderen Instrument zu tun; auch dann darfst du fragen, ob stattdessen ein AVGS möglich ist.

Häufige Fragen

Gibt es den AVGS auch beim Jobcenter?

Ja. Das Jobcenter erbringt nach § 16 Abs. 1 SGB II auch die Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung des SGB III. Rechtlich ist es derselbe Gutschein nach § 45 SGB III, nur ist die zuständige Stelle das Jobcenter statt der Agentur für Arbeit.

Was ist der Kooperationsplan?

Seit dem Bürgergeld-Gesetz heißt § 15 SGB II „Potenzialanalyse und Kooperationsplan“. Der Kooperationsplan ersetzt die frühere Eingliederungsvereinbarung und wird persönlich gemeinsam erstellt. Er nennt die angestrebten Tätigkeitsbereiche, die eigenen Bemühungen und die passenden Fördermaßnahmen — also genau die Stelle, an der ein Coaching hineingehört.

Muss das Coaching im Kooperationsplan stehen?

Vorgeschrieben ist das nicht. Praktisch ist es aber der stärkste Hebel: Was dort als vereinbarte Fördermaßnahme steht, ist bereits als sinnvoll anerkannt. Wer den Wunsch bei der Erstellung des Plans einbringt, muss ihn später nicht mehr durchsetzen.

Bekomme ich als Aufstocker einen AVGS?

Der Personenkreis des § 45 SGB III umfasst auch Menschen, die arbeitsuchend gemeldet sind. Wer aufstockend Bürgergeld bezieht und arbeitsuchend gemeldet ist, gehört dazu. Entscheidend bleibt die Ermessensausübung des Jobcenters im Einzelfall.

Kürzt eine Teilnahme mein Bürgergeld?

Nein. Die Maßnahme wird aus dem Eingliederungstitel finanziert, nicht aus deinem Regelbedarf. Der Gutschein ist keine Geldleistung an dich und wird nicht als Einkommen angerechnet.

Was ist, wenn mein Jobcenter den AVGS gar nicht kennt?

Das kommt vor, weil das Instrument im SGB II über die Verweisung des § 16 SGB II läuft und im Alltag seltener genutzt wird. Hilfreich ist, beides zu nennen — § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II — und die Maßnahmenummer des Trägers vorzulegen. Damit ist der Vorgang im System auffindbar.

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