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AVGS Gründungscoaching

Der AVGS kann mehr als Bewerbungen. Eine eigene Variante fördert den Weg in die Selbstständigkeit — und wird deutlich seltener genutzt, als sie es verdient, weil kaum jemand von ihr erzählt.

Stand: 2. September 2026. Rechtsgrundlagen: § 45 SGB III, § 93 SGB III, § 16b SGB II. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Geschrieben von Daniel Kuhlen — wer das ist und wovon er lebt.

§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III — Gefördert wird die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Das ist eine eigene Maßnahmeart neben der Aktivierung (Nr. 1) und der Vermittlung (Nr. 3), mit denselben Regeln: zugelassener Träger, Ermessensentscheidung, für die geförderte Person kostenlos.

Was im Coaching passiert

Das Wort „Heranführung“ ist im Gesetz mit Bedacht gewählt. Es geht nicht darum, eine fertige Gründung abzuwickeln, sondern zu klären, ob und womit sie trägt:

Drei Instrumente, die oft verwechselt werden

Was es istVoraussetzung
AVGS Gründungs­coaching
§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III
Eine Maßnahme — Beratung und Begleitung bei einem zugelassenen Träger. Kein Geld an dich.Zugehörigkeit zum Personenkreis (arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht) und Ermessen der Fachkraft.
Gründungs­zuschuss
§ 93 SGB III
Eine Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Gründung.Anspruch auf Arbeitslosengeld mit noch mindestens 150 Tagen Restdauer bei Aufnahme der Tätigkeit, Eignungsnachweis und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit.
Einstiegsgeld
§ 16b SGB II
Eine Geldleistung im Bürgergeld, ausdrücklich auch bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.Bezug von Bürgergeld; Ermessen des Jobcenters.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Der Gründungszuschuss verlangt eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit — von einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständischen Kammer, einem Fachverband oder einem Kreditinstitut. Diese Stellen begutachten keinen Wunsch, sondern einen Businessplan mit Zahlen.

Genau den schreibt man im Gründungscoaching. Wer erst den Zuschuss beantragt und dann merkt, dass die Unterlage fehlt, verliert Wochen — und beim Arbeitslosengeld läuft die 150-Tage-Grenze mit.

  1. Coaching beantragenSolange der Restanspruch noch komfortabel ist. Der Weg entspricht dem gewöhnlichen AVGS-Antrag: AVGS beantragen.
  2. Businessplan und Zahlen erarbeitenIm Coaching, mit jemandem, der die Anforderungen der fachkundigen Stellen kennt.
  3. Stellungnahme einholenBei Kammer, Fachverband oder Kreditinstitut — mit fertiger Unterlage statt mit einer Idee.
  4. Gründungszuschuss beantragenRechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit und mit Blick auf die 150-Tage-Grenze.

Wo ich aufhöre

Ob ein Gründungszuschuss bewilligt wird, hängt an deinem Restanspruch, deiner Eignung und der Tragfähigkeit deiner Idee. Das entscheidet die Agentur für Arbeit, nicht ein Coach — und die Stellungnahme schreibt eine fachkundige Stelle, nicht der Träger. Steuerliche und rechtliche Fragen zur Gründung gehören zu Steuerberatung und Kammer.

Häufige Fragen

Was ist ein AVGS-Gründungscoaching?

Eine Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III — amtlich „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Ein zugelassener Träger begleitet dabei den Weg in die Selbstständigkeit: Geschäftsidee schärfen, Zahlen aufstellen, Businessplan schreiben, Markt und Preise prüfen. Bezahlt wird es vollständig über den Gutschein.

Ist das dasselbe wie der Gründungszuschuss?

Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Das Gründungscoaching ist eine Maßnahme nach § 45 SGB III und kostet dich nichts. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Gründung. Beide können nacheinander sinnvoll sein — das Coaching zuerst.

Was brauche ich für den Gründungszuschuss?

Nach § 93 SGB III unter anderem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt, und eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit — etwa von einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, einem Fachverband oder einem Kreditinstitut.

Und wenn ich Bürgergeld beziehe?

Dann ist der Gründungszuschuss nicht der richtige Weg — er setzt einen Arbeitslosengeldanspruch voraus. Im Bürgergeld gibt es stattdessen das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, das ausdrücklich auch bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit erbracht werden kann. Das Gründungscoaching selbst steht dir über § 16 Abs. 1 SGB II genauso offen.

Muss ich schon eine fertige Idee haben?

Nein. Die amtliche Formulierung heißt „Heranführung“ — die Klärung, ob und womit eine Selbstständigkeit trägt, ist Teil der Maßnahme, nicht ihre Voraussetzung. Was du mitbringen solltest, ist eine Richtung und die Bereitschaft, sie durchzurechnen.

Was, wenn sich herausstellt, dass die Idee nicht trägt?

Dann hat das Coaching gute Arbeit geleistet. Eine Gründung, die an Zahlen scheitert, die vorher niemand aufgestellt hat, kostet erheblich mehr als ein paar Wochen Klärung. Der Wechsel zurück auf die Bewerbungsschiene ist jederzeit möglich.

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Zwei Minuten: passt das Gründungscoaching zu dir?

Kostenlos. Wähle bei der Frage nach dem Ziel „Selbstständig machen“ — dann geht es um die Gründungsvariante.