AVGS oder Bildungsgutschein?
Die beiden werden ständig verwechselt, auch am Schalter. Sie beruhen auf verschiedenen Paragrafen, verfolgen verschiedene Ziele und laufen über verschiedene Verfahren. Wer den falschen beantragt, verliert Wochen.
Stand: 2. September 2026. Rechtsgrundlagen: § 45 SGB III, § 81 SGB III. Geschrieben von Daniel Kuhlen — wer das ist und wovon er lebt.
| AVGS | Bildungsgutschein | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | § 81 SGB III |
| Amtlicher Zweck | Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung | Förderung der beruflichen Weiterbildung |
| Wofür | Coaching, Bewerbungstraining, Vermittlung, Gründung, Stabilisierung | Umschulung, Qualifizierung, Teilqualifikation, Abschluss |
| Ergebnis | Teilnahmebescheinigung, veränderte Bewerbungspraxis | Anerkannter Abschluss oder Zertifikat |
| Typische Dauer | Wochen bis wenige Monate | Monate bis zwei Jahre |
| Träger | In beiden Fällen: nach AZAV zugelassen, mit Träger- und Maßnahmenummer | |
| Eigenanteil | In beiden Fällen: keiner | |
| Rechtsanspruch | Nur § 45 Abs. 7 SGB III für die private Arbeitsvermittlung, sonst Ermessen | Ermessen; Beratung durch die Agentur ist Voraussetzung |
Welcher passt zu welcher Lage?
Der AVGS passt, wenn …
… die Qualifikation im Grunde stimmt, aber der Weg in den Job hakt. Bewerbungen bleiben unbeantwortet, das Profil ist unklar, Vorstellungsgespräche laufen schlecht, oder es fehlt eine Entscheidung, in welche Richtung es überhaupt gehen soll. Auch der Weg in die Selbstständigkeit läuft über den AVGS — § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III.
Der Bildungsgutschein passt, wenn …
… ein Abschluss fehlt oder ein Berufswechsel ansteht. Wer im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann oder will und dafür eine anerkannte Qualifikation braucht, ist bei § 81 SGB III richtig. Voraussetzung ist nach Absatz 1 unter anderem eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit — dieser Beratungstermin ist also kein Formalismus, sondern Teil des Verfahrens.
Der häufigste Fehler im Gespräch
Das Wort „Kurs“. Es klingt nach Weiterbildung, und die Fachkraft wechselt gedanklich zu § 81 SGB III — mit vorgeschaltetem Beratungstermin, Bildungszielprüfung und mehreren Wochen Verzug. Wer ein Coaching will, sagt Maßnahme nach § 45 und nennt die Maßnahmenummer.
Umgekehrt genauso: Wer eigentlich eine Umschulung braucht und einen AVGS beantragt, bekommt vielleicht ein Coaching bewilligt — und steht danach vor derselben Frage wie vorher, nur ein paar Monate später.
Häufige Fragen
Kann ich beide Gutscheine bekommen?
Nacheinander ja, das ist sogar ein häufiger Weg: erst ein Coaching nach § 45 SGB III zur Standortbestimmung, danach eine Weiterbildung nach § 81 SGB III mit dem passenden Bildungsziel. Gleichzeitig geht es in der Regel nicht, weil beide Maßnahmen Vollzeitcharakter haben können.
Bekomme ich für ein AVGS-Coaching ein Zertifikat?
Eine Teilnahmebescheinigung des Trägers, ja. Einen anerkannten Berufsabschluss nicht — dafür ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III da. Wer eine Qualifizierung mit Abschluss sucht, ist beim AVGS falsch.
Wird bei einer Weiterbildung mein Arbeitslosengeld weitergezahlt?
Bei einer geförderten Weiterbildung nach § 81 SGB III wird der Leistungsbezug in der Regel fortgeführt, und die Anspruchsdauer kann sich verlängern. Für die Einzelheiten ist die zuständige Agentur oder das Jobcenter die richtige Auskunftsstelle — das hängt an der individuellen Anspruchslage.
Was ist eine Maßnahmenummer?
Die Kennung einer nach AZAV zugelassenen Maßnahme. Sie steht auf dem Angebot des Trägers und macht die Maßnahme für die Fachkraft im System auffindbar. Ohne sie lässt sich weder ein AVGS noch ein Bildungsgutschein sinnvoll beantragen.
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Wenn ein Bildungsgutschein der richtige Weg ist, sage ich das — dafür brauchst du ein eigenes Beratungsgespräch beim Amt, nicht mich.