Was ist ein AVGS? Ein Coach, den das Amt bezahlen kann.
Das Amt kann dir einen Coach bezahlen. Der Gutschein dafür heißt AVGS. Hier steht, was er kann und was nicht.
Stand: 17. September 2026 · § 45 SGB III · § 16 SGB II · § 81 SGB III · Geschrieben von Daniel Kuhlen (wer das ist und wovon er lebt)

Der Gutschein bezahlt ein Coaching nur für dich.
Viele wissen nicht, dass es ihn gibt und dass sie selbst danach fragen dürfen.
Das Amt entscheidet. Kurse und Abschlüsse bezahlt ein anderer Gutschein.
AVGS ist kurz für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das Gesetz dazu ist § 45 SGB III. Dort heißt das Coaching „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Gemeint ist: wieder in Bewegung kommen und Arbeit finden. Der Gutschein bestätigt, dass du die Bedingungen erfüllst. Und er lässt dich den zugelassenen Anbieter selbst aussuchen.
Für dich kostet das Coaching nichts. Bezahlt wird über den Gutschein. Der Anbieter (im Gesetz: Träger) rechnet direkt mit dem Amt ab. Du bekommst keine Rechnung und zahlst nichts im Voraus.
Vier Wege, ein Gutschein
§ 45 Abs. 1 SGB III nennt vier Ziele, für die das Amt den Gutschein ausstellen kann. Im Gesetz tragen sie die Nummern 1, 3, 4 und 5. Die Nummer 2 gibt es nicht mehr. Auf deinem Gutschein steht, welches Ziel für dich gilt.
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Coaching für deinen nächsten Job
Bewerbung, Vorstellungsgespräche, eine neue Richtung. Auch das, was dich gerade bremst, gehört dazu, zum Beispiel eine lange Lücke im Lebenslauf.
Um diesen Weg geht es bei mir
Im Gesetz, Nummer 1: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
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Hilfe, eine Stelle zu finden
Ein zugelassener Anbieter oder ein privater Arbeitsvermittler sucht mit dir nach einer Stelle. Der private Vermittler bekommt sein erstes Geld erst, wenn du sechs Wochen in der neuen Stelle arbeitest.
Im Gesetz, Nummer 3: Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.
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Coaching für dein eigenes Geschäft
Für alle, die sich selbstständig machen wollen. Wichtig: Frag danach, bevor du gründest.
Im Gesetz, Nummer 4: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.
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Begleitung im neuen Job
Hilfe in den ersten Monaten nach dem Start, damit die neue Stelle hält.
Im Gesetz, Nummer 5: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Außerdem steht auf dem Gutschein, wo du ihn einlösen kannst: bei einem zugelassenen Anbieter (AVGS-MAT), bei einem privaten Arbeitsvermittler (AVGS-MPAV) oder bei einem Arbeitgeber (AVGS-MAG).
Die vier Wege zum Gutschein
Vier Ziele, ein Gutschein. Zu jedem steht drin, wie er im Gesetz heißt und wie du danach fragen kannst.
- Alle vier Ziele aus § 45 SGB III, in normalen Worten.
- Der Wortlaut aus dem Gesetz, klein darunter.
- Ein Satz zum Mitnehmen für dein Gespräch beim Amt.
- Seite und PDF fürs Handy, sofort nach dem Klick.
Die Übersicht kommt von Dein AVGS (Daniel Kuhlen, deinavgs.de), nicht vom Amt. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
Wer den Gutschein bekommen kann
- Du bist arbeitslos gemeldet. Mit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit, mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) beim Jobcenter. Beim Jobcenter läuft der Gutschein über § 16 Abs. 1 SGB II. Es ist derselbe Gutschein, nur bei einem anderen Amt.
- Du bist arbeitslos, bekommst aber kein Geld vom Amt. Melde dich trotzdem bei der Agentur für Arbeit. Auch ohne Arbeitslosengeld kann sie dir den Gutschein ausstellen.
- Du hast eine Kündigung oder dein Vertrag endet bald. Im Gesetz heißt das „von Arbeitslosigkeit bedroht“. Diesen Fall kennen wenige. Dabei ist genau das ein guter Zeitpunkt, um zu fragen. Mehr dazu unter Kündigung bekommen?
Wo der Gutschein nicht greift
Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt. Dann gibt es den Gutschein nicht. Daran kann auch kein ehrlicher Anbieter etwas ändern.
Ein Kurs mit Abschluss. Umschulungen und Weiterbildungen laufen nicht über den AVGS, sondern über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Der AVGS ist kein Bildungsgutschein. Er bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss. Wer das zu spät merkt, verliert Monate. Mehr dazu unter Coaching oder Kurs?
Ein festes Recht auf das Coaching. Einen Rechtsanspruch gibt es nur für die private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III), nicht für das Coaching. Über das Coaching entscheidet dein Berater beim Amt. Im Gesetz heißt das Ermessen (das Amt darf Ja oder Nein sagen).
Was der Gutschein wert ist
Für die private Arbeitsvermittlung nennt das Gesetz Beträge: nach § 45 Abs. 6 SGB III 2.500 Euro, wenn du einen versicherungspflichtigen Job bekommst. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen sind es bis zu 3.000 Euro. Das Geld bekommt der Vermittler in zwei Stufen: 1.250 Euro nach sechs Wochen im Job, den Rest nach sechs Monaten.
Für das Coaching selbst nennt das Gesetz keinen festen Betrag. Der Wert ergibt sich aus dem zugelassenen Coaching und seiner Dauer. Er steht auf dem Angebot des Coaching-Anbieters, das du mit zum Amt nimmst.
Deine Fragen
Was heißt AVGS eigentlich?
AVGS ist kurz für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er steht in § 45 SGB III. Dort heißt das Coaching „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Manche sagen auch Aktivierungsgutschein. Die Variante für private Arbeitsvermittlung heißt Vermittlungsgutschein.
Was kostet mich das?
Nichts. Der Gutschein deckt die Kosten des Coachings ganz ab. Du zahlst keinen Eigenanteil und nichts im Voraus. Der zugelassene Anbieter rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Wer für ein AVGS-Coaching Geld von dir will, hält sich nicht an die Regeln.
Wie lange gilt der Gutschein?
Das Amt befristet ihn nach § 45 Abs. 4 SGB III und kann ihn auf eine Region begrenzen. Bis wann er gilt, steht auf dem Gutschein. Gibst du ihn in dieser Zeit bei keinem zugelassenen Anbieter ab, verfällt er. Dann musst du neu fragen.
Habe ich ein Recht auf den Gutschein?
Nur in einem Fall. Nach § 45 Abs. 7 SGB III gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung. Das gilt, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, innerhalb von drei Monaten sechs Wochen arbeitslos warst und noch keinen Job hast. Für das Coaching gilt das nicht. Da entscheidet dein Berater beim Amt. Im Gesetz heißt das Ermessen.
Ich bekomme Grundsicherung. Gilt das auch für mich?
Ja. Über § 16 Abs. 1 SGB II gilt der Gutschein auch beim Jobcenter. Es ist derselbe Gutschein. Nur sitzt dein Berater beim Jobcenter statt bei der Agentur für Arbeit.
Wo kann ich den Gutschein abgeben?
Nur bei Anbietern, die nach der AZAV zugelassen sind. Die Zulassung prüft eine fachkundige Stelle, nicht der Anbieter selbst. Jedes zugelassene Coaching hat eine Maßnahmenummer, jeder Anbieter eine Trägernummer. Beide stehen auf dem Angebot, das du mit zum Amt nimmst.
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Das Amt entscheidet. Ich bereite dich vor.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Ein Ja im Voraus kann dir niemand geben.
Was ich tun kann: mit dir schauen, ob es passt, und dir die Unterlagen für den Termin schreiben.
Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt? Dann gibt es den Gutschein nicht. Das sage ich dir lieber gleich.
Der erste Schritt dauert zwei Minuten.
Sag mir, wo du stehst. Wenn du möchtest, rufe ich dich an, ehrlich und ohne Druck. Für dich kostet das nichts. Du musst da nicht allein durch.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.