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AVGS-Glossar

Sechzehn Begriffe, die in einem Gespräch über den AVGS vorkommen, jeweils so kurz erklärt, dass man sie im Termin nachschlagen kann. Wo es einen Paragrafen gibt, steht er dabei.

Stand: 2. September 2026. Rechtsgrundlagen: SGB II, SGB III, SGG, AZAV. Keine Rechtsberatung. Geschrieben von Daniel Kuhlen — wer das ist und wovon er lebt.

Begriffe von A bis Z

AVGS — Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Er bescheinigt, dass die Fördervoraussetzungen vorliegen, und berechtigt dazu, sich unter den zugelassenen Trägern einen auszusuchen. Für die geförderte Person kostenlos.

AZAV — Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Die Verordnung, nach der Träger und Maßnahmen zugelassen werden. Ein AVGS lässt sich nur bei einem AZAV-zugelassenen Träger einlösen. Zugelassen wird nicht von der Bundesagentur, sondern von einer fachkundigen Stelle.

Fachkundige Stelle

Privates Unternehmen, das Träger und Maßnahmen nach der AZAV prüft und zulässt. Es gibt über 30 davon; sie brauchen ihrerseits eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Trägernummer

Kennung des zugelassenen Bildungsträgers. Steht auf dem Maßnahmeangebot und macht den Träger für die Vermittlungsfachkraft im System auffindbar.

Maßnahmenummer

Kennung der einzelnen zugelassenen Maßnahme, vergeben von der Agentur für Arbeit. Für AVGS-Maßnahmen ist sie nicht in KURSNET hinterlegt — prüfbar ist sie über die Vermittlungsfachkraft.

MAT — Maßnahme bei einem Träger

Die Variante des AVGS nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III: Coaching und Abbau von Vermittlungshemmnissen bei einem zugelassenen Träger. Der häufigste Fall.

MPAV — Maßnahme private Arbeitsvermittlung

Die Variante nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 SGB III: Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler, der nur im Erfolgsfall vergütet wird. Für sie besteht unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 SGB III ein Rechtsanspruch.

Vermittlungshemmnis

Ein Umstand, der die Aufnahme einer Beschäftigung erschwert — etwa eine lange Lücke im Lebenslauf, ein unklares Profil, fehlende Sprachkenntnisse oder ein Branchenwechsel. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III fördert ausdrücklich das Feststellen, Verringern und Beseitigen solcher Hemmnisse.

Ermessensleistung

Eine Leistung, die die Behörde gewähren darf, aber nicht muss. Sie muss dabei den Einzelfall prüfen und ihre Entscheidung begründen. Das AVGS-Coaching ist eine Ermessensleistung — deshalb entscheidet die Begründung, nicht der Anspruch.

Kooperationsplan

Seit dem Bürgergeld-Gesetz das zentrale Dokument im SGB II, geregelt in § 15 SGB II. Er hat die Eingliederungsvereinbarung abgelöst, wird persönlich gemeinsam erstellt und benennt Ziele, Eigenbemühungen und Fördermaßnahmen.

Potenzialanalyse

Die Feststellung persönlicher Merkmale, beruflicher Fähigkeiten, Stärken und Hemmnisse nach § 15 SGB II. Grundlage des Kooperationsplans.

Bildungsgutschein

Der andere Gutschein, nach § 81 SGB III. Er fördert Weiterbildungen mit Abschluss — Umschulungen, Qualifizierungen, Teilqualifikationen. Nicht mit dem AVGS verwechseln.

Unterbeschäftigung

Amtliche Kennzahl, die neben den registrierten Arbeitslosen auch Menschen mitzählt, die gerade in einer Maßnahme oder Weiterbildung sind. Sie liegt deshalb über der Arbeitslosenzahl und zeigt den tatsächlichen Umfang der Arbeitsuche.

Unterrichtseinheit — UE

Die Zeiteinheit, in der der Umfang einer Maßnahme angegeben wird. Ein Coaching mit 100 Unterrichtseinheiten ist deutlich mehr als ein Beratungsgespräch — der Umfang steht im Maßnahmeangebot.

Sperrzeit

Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, etwa nach einer verspäteten Meldung als arbeitsuchend oder einem selbst herbeigeführten Ende des Arbeitsverhältnisses. Betrifft das Arbeitslosengeld, nicht den AVGS — aber sie ist der Grund, warum die Meldefrist aus § 38 SGB III ernst zu nehmen ist.

Widerspruch

Der Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt. Bei einer Ablehnung des AVGS binnen eines Monats ab Bekanntgabe möglich, § 84 SGG. Das Verfahren in Sozialsachen ist gebührenfrei.

Häufige Fragen

Wo finde ich diese Begriffe im Gesetz?

Der AVGS steht in § 45 SGB III, der Bildungsgutschein in § 81 SGB III, Kooperationsplan und Potenzialanalyse in § 15 SGB II, die Zuständigkeit des Jobcenters in § 16 SGB II und die Widerspruchsfrist in § 84 SGG. Alle sind bei gesetze-im-internet.de frei abrufbar.

Was ist der Unterschied zwischen Träger- und Maßnahmenummer?

Die Trägernummer bezeichnet das Bildungsunternehmen, die Maßnahmenummer die einzelne zugelassene Maßnahme. Ein Träger hat eine Trägernummer und je nach Angebot mehrere Maßnahmenummern. Beide gehören auf das Maßnahmeangebot, das beim Amt vorgelegt wird.

Warum heißt es Ermessensleistung und nicht Anspruch?

Weil die Behörde entscheiden darf, ob sie fördert — sie muss dabei aber den Einzelfall prüfen und ihre Entscheidung begründen. Ein echter Anspruch besteht beim AVGS nur nach § 45 Abs. 7 SGB III und nur für die private Arbeitsvermittlung.

Was bedeutet MAT und MPAV auf meinem Gutschein?

MAT steht für Maßnahme bei einem Träger (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) — das ist die Coaching-Variante. MPAV steht für Maßnahme private Arbeitsvermittlung (Nr. 3). Welche Variante bewilligt wurde, entscheidet, wo der Gutschein eingelöst werden kann.

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