Dein AVGS 0151 10039469

Seriösen Anbieter erkennen

Es gibt viele AVGS-Anbieter, und die Seiten sehen alle ähnlich aus. Prüfbar ist trotzdem mehr, als die meisten denken. Diese Seite sagt, worauf du achten kannst — auch dann, wenn du dich am Ende gegen mich entscheidest.

Stand: 2. September 2026. Quellen: Bundesagentur für Arbeit zur Trägerzulassung, Deutsche Akkreditierungsstelle. Geschrieben von Daniel Kuhlen — wer das ist und wovon er lebt.

Wer überhaupt zulassen darf

Ein AVGS lässt sich nur bei einem Träger einlösen, der nach der AZAV zugelassen ist — der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Die Zulassung erteilt aber nicht die Bundesagentur, sondern eine fachkundige Stelle: über 30 private Unternehmen, die bundesweit prüfen. Diese Stellen brauchen ihrerseits eine Akkreditierung, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erteilt und überwacht wird.

Praktisch heißt das: Es gibt eine Kette, und jedes Glied ist überprüfbar. Der Träger nennt seine fachkundige Stelle, und ob diese Stelle akkreditiert ist, steht öffentlich bei der DAkkS.

Was du verlangen darfst

NachweisWoran erkennbarWie prüfbar
AZAV-ZertifikatUrkunde der fachkundigen Stelle, mit GültigkeitszeitraumNach dem Zertifikat fragen. Ein seriöser Träger schickt es unaufgefordert.
TrägernummerKennung des Trägers, steht auf dem AngebotDie Vermittlungsfachkraft sieht den Träger damit im System.
MaßnahmenummerKennung der einzelnen zugelassenen MaßnahmeVergibt die Agentur für Arbeit. Nicht online nachschlagbar — siehe unten.
MaßnahmeangebotInhalt, Unterrichtseinheiten, Dauer, FormMuss vor dem Antrag vorliegen, nicht danach.

Ein weit verbreiteter Irrtum

Immer wieder liest man, man könne die Maßnahmenummer in KURSNET nachschlagen. Für AVGS-Maßnahmen stimmt das nicht: Nummern, die für AZAV-zertifizierte Bildungsveranstaltungen im Bildungsgutschein-Verfahren vergeben werden, sind dort nicht hinterlegt. KURSNET ist gut, um Angebote zu finden — die Nummer prüfst du dort nicht.

Der verlässliche Weg ist einfacher: Frag deine Vermittlungsfachkraft. Sie sieht Träger und Maßnahme in ihrem System, und sie ist ohnehin diejenige, die den Gutschein ausstellt.

Fünf Sätze, bei denen du hellhörig werden solltest

  1. „Den Gutschein bekommst du auf jeden Fall.“Kann niemand wissen. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Vermittlungsfachkraft. Wer sie zusagt, sagt die Unwahrheit — oder kennt das Verfahren nicht.
  2. „Eine kleine Bearbeitungsgebühr fällt an.“Fällt sie nicht. Der Gutschein deckt die Maßnahme vollständig; es gibt keinen Eigenanteil, keine Vorkasse, keine Gebühr für den Antrag.
  3. „Melde dich schnell, das Kontingent ist begrenzt.“Es gibt kein Kontingent, das sich in Stunden erschöpft. Zeitdruck ist ein Verkaufsmittel, kein Merkmal des Verfahrens. Der Gutschein selbst ist befristet — das ist etwas anderes und betrifft erst die Zeit nach der Bewilligung.
  4. „Unsere Nummer bekommst du später.“Träger- und Maßnahmenummer gehören auf das Angebot, das du mit zum Amt nimmst. Ohne sie kannst du den Antrag nicht sinnvoll stellen — später ist zu spät.
  5. „Wir passen für jeden.“Tut niemand. Wer ungekündigt in einem festen Job sitzt, ist nicht förderfähig; wer einen Abschluss braucht, gehört zum Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Ein Anbieter, der nie ein Nein kennt, sortiert nicht — er sammelt ein.

Und wie steht es um mich?

Damit du dieselbe Prüfung auch hier anwenden kannst: Dein AVGS ist kein Bildungsträger, sondern ein Beratungsangebot. Die Maßnahme führt das IEK – Institut für Existenzgründung und Karriere durch (NMX Erfolgskonzept GmbH, Erkelenz), Trägernummer 311/229, Maßnahmenummer 311/53/25. Beide Nummern stehen auf dem Angebot, das du mitnimmst.

Ich werde vom Träger vergütet, wenn über mich ein Coaching zustande kommt. Für dich ist alles kostenlos. Mehr dazu und was ich nicht kann: Über mich.

Wenn du nach dieser Seite zu einem anderen Anbieter gehst, weil er besser passt — dann hat die Seite ihren Zweck erfüllt.

Häufige Fragen

Wer erteilt eigentlich die AZAV-Zulassung?

Nicht die Bundesagentur für Arbeit selbst. Das übernehmen sogenannte fachkundige Stellen — über 30 private Unternehmen, die bundesweit prüfen und zulassen. Diese Stellen brauchen dafür ihrerseits eine Akkreditierung, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS erteilt und überwacht wird.

Kann ich eine Maßnahmenummer irgendwo online nachschlagen?

Für AVGS-Maßnahmen nicht. Die Maßnahmenummer vergibt die Agentur für Arbeit, und anders als bei Bildungsgutschein-Maßnahmen wird sie nicht in KURSNET gespeichert. AVGS-Angebote selbst sind in KURSNET auffindbar, die Nummer steht dort aber nicht. Wer sichergehen will, verlangt das Zulassungszertifikat vom Träger und fragt die Vermittlungsfachkraft — sie sieht den Träger in ihrem System.

Was sollte auf dem Maßnahmeangebot stehen?

Name und Anschrift des Trägers, Trägernummer, Maßnahmenummer, Inhalt, Umfang in Unterrichtseinheiten, Dauer, Durchführungsform (Präsenz oder online) und der Hinweis auf die AZAV-Zulassung. Fehlt eine der Nummern, kann die Fachkraft die Maßnahme im System nicht finden.

Darf ein Vermittler Geld von mir verlangen?

Für eine über den AVGS abgerechnete Maßnahme nicht. Der Gutschein deckt die Kosten vollständig; einen Eigenanteil gibt es nicht. Wer Vorkasse, eine Bearbeitungsgebühr oder eine Erfolgsprämie von der geförderten Person verlangt, arbeitet nicht regelkonform.

Ist es schlimm, wenn ein Anbieter Provision bekommt?

Nein, das ist der Normalfall und in Ordnung, solange er es sagt. Vermittler werden vom Träger vergütet, wenn eine Teilnahme zustande kommt — auch ich. Problematisch wird es erst, wenn diese Vergütung verschwiegen wird oder dazu führt, dass jemandem eine Maßnahme empfohlen wird, die nicht zu ihm passt.

Woran erkenne ich, dass jemand mir etwas verkauft, das ich nicht brauche?

Am fehlenden Nein. Wer nie sagt, für wen sein Angebot nicht taugt, hat kein Angebot, sondern einen Verkaufsprozess. Ein seriöser Anbieter sagt ohne Umschweife, wenn eine Umschulung über den Bildungsgutschein der richtige Weg wäre oder wenn ohne Kündigung gar keine Förderfähigkeit besteht.

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