Der Brief auf dem Küchentisch.
Du hast ihn dreimal gelesen. Zwölf Jahre im Laden, und jetzt das. Was du gerade fühlst, ist normal. Und es ist nicht das Ende.
Ich will einen neuen JobEin Coach, der nur für dich Zeit hat. Ihr habt rund 75 Stunden zu zweit. Das Amt kann das bezahlen. Der Gutschein dafür heißt AVGS. Für dich kostet es nichts.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
Für alle drei Wege gibt es denselben Gutschein. Er bezahlt einen Menschen, der dich begleitet. Du musst da nicht allein durch.
Du hast ihn dreimal gelesen. Zwölf Jahre im Laden, und jetzt das. Was du gerade fühlst, ist normal. Und es ist nicht das Ende.
Ich will einen neuen Job
Du willst arbeiten. Aber jede Bewerbung fühlt sich an, als ginge sie ins Leere. Ein Coach schaut mit dir, was wirklich zu dir passt.
So geht es beim Jobcenter
Du hast sie noch niemandem erzählt. Weil dann alle fragen: Und wovon lebst du? Stell dir vor, dein Name steht auf der Tür. Was noch fehlt, ist jemand, der deinen Plan mit dir durchgeht.
Ich will mein eigenes Ding gerade noch in der ZulassungDer Brief liegt da, du arbeitest noch. Trotzdem kannst du jetzt schon fragen. Melde dich zuerst bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Ist die Kündigungsfrist kürzer, hast du ab dem Brief drei Tage Zeit.
Ob Arbeitsagentur oder Jobcenter, ob mit Geld vom Amt oder ohne: Der Gutschein ist derselbe. Du fragst deinen Berater dort, wo du gemeldet bist.
Ohne Job, aber mit Idee? Dafür gibt es ein eigenes Coaching. Es ist gerade noch in der Zulassung. Wichtig: erst fragen, dann gründen.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Ein Ja im Voraus kann dir niemand geben.
Was ich tun kann: mit dir schauen, ob es passt, und dir die Unterlagen für den Termin schreiben.
Fester Job, keine Kündigung und kein Geld vom Amt? Dann gibt es den Gutschein nicht. Das sage ich dir lieber gleich.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
Du klickst dich durch.Du beantwortest bis zu vier Fragen mit je einem Klick. Danach ist dein Fahrplan zum Gutschein sofort da, als PDF fürs Handy.
Du bekommst deine Unterlagen.Sag mir, wie ich dich erreiche. Ich rufe dich spätestens am nächsten Werktag an. Dann schreibe ich deine Begründung und lege das Angebot des Coaching-Anbieters dazu.
Du fragst beim Amt und legst los.Du sagst deinen Satz. Den Rest erklären die Unterlagen. Sagt das Amt Ja, gibst du den Gutschein beim Anbieter ab. Sagt es Nein, überlegen wir zusammen, wie es weitergeht.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
Du füllst nichts Offizielles aus. Nach ein paar Klicks hast du deinen Fahrplan. Ich rufe nur an, wenn du das möchtest.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig. Dieses Formular geht an mich, nicht ans Amt.
Rund 75 Stunden, nur du und dein Coach. Ihr sprecht per Video oder Telefon. Es gibt mehrere feste Termine pro Woche, aber keinen Lehrplan. Ihr geht deinen Weg.
Amtlich sind es bis zu 100 Einheiten à 45 Minuten.

Was war gut, was war schwer? Und was willst du nie wieder? Ihr schaut euch das in Ruhe an, ganz ohne Bewertung.

Meist mehr, als im Lebenslauf steht. Zwölf Jahre Kunden beruhigen. Ein Lager mit vier Leuten am Laufen halten. Das sind Stärken.

Ein Ziel, das zu deinem Leben passt. Ihr denkt dabei an Kinder, Schichten und den Weg zur Arbeit.

Bewerbungen, die nach dir klingen. Gespräche üben, bis der Bauch ruhig ist.

Am Ende sollen dein Weg und dein nächster Schritt auf Papier stehen.
Dein Coach kennt deinen Namen, nicht nur deine Nummer beim Amt. Amtlich heißt das Ganze Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Du darfst einfach Coaching sagen.


Das Amt kann dir ein Coaching nur für dich bezahlen. Dafür gibt es einen Gutschein. Er heißt AVGS.
Du gibst den Gutschein beim Coaching-Anbieter ab. Der rechnet direkt mit dem Amt ab. Du zahlst nichts, weder vorher noch nachher.
Viele wissen nicht, dass es ihn gibt. Du darfst beim Amt selbst danach fragen.
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das Gesetz dazu: § 45 SGB III. Beim Jobcenter ist es derselbe Gutschein, dort läuft er über § 16 Abs. 1 SGB II. Der AVGS ist kein Bildungsgutschein (§ 81 SGB III): Er bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss.
Zuständig ist das Amt an deinem Wohnort. Dein Coach ist online bei dir. Das Amt kann den Gutschein aber auf eine Region begrenzen. Frag deshalb im Termin, ob das bei dir so ist. Wie du das ansprichst, sage ich dir. Für diese Städte gibt es eigene Seiten mit Zahlen von dort und dem Weg zu deinem Amt.
Für dich kostenlos. Bezahlt wird über den Gutschein. Sagt das Amt Ja, geht das Geld direkt an den Coaching-Anbieter. Du bekommst keine Rechnung und zahlst nichts vor.
Das Coaching macht ein zugelassener Coaching-Anbieter. Sein Name und seine Nummer stehen in deinen Unterlagen.
Auch unser Gespräch kostet dich nichts. Es dauert zehn Minuten am Telefon.
Sag mir mit ein paar Klicks, wo du stehst. Danach ist dein Fahrplan sofort da. Ich rufe nur an, wenn du das möchtest.
Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.
Nein. Mit dem Gutschein wählst du einen zugelassenen Coaching-Anbieter aus (§ 45 Abs. 4 SGB III). Dort gibst du ihn ab, und der Anbieter rechnet mit dem Amt ab, nicht mit dir. Eine Rechnung bekommst du nicht, auch später nicht.
Lass dir das Nein schriftlich geben. Den Brief brauchst du, wenn du dich wehren willst. Dafür hast du einen Monat Zeit (§ 84 SGG). Einen Musterbrief findest du im Ratgeber. Wenn du möchtest, sprechen wir auch darüber, was das Amt dir gesagt hat.
Nein. Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) bezahlt Kurse und Umschulungen. Der AVGS (§ 45 SGB III) bezahlt ein Coaching, keine Umschulung und keinen Abschluss. Das Amt kann dir aber auch beide nacheinander geben. Den Unterschied erkläre ich dir in Ruhe im Ratgeber.
Ja, wenn du eine Kündigung hast oder dein Vertrag absehbar endet, etwa weil er befristet ist. Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Erfährst du erst später vom Ende, hast du dafür drei Tage Zeit (§ 38 Abs. 1 SGB III). Sobald du gemeldet bist, kannst du nach dem Gutschein fragen.
Ja. Beim Jobcenter läuft der Gutschein über § 16 Abs. 1 SGB II. Frag im Jobcenter bei der Person nach, mit der du deinen Plan besprichst. Seit Juli 2026 prüft das Jobcenter zuerst, ob es dich direkt in Arbeit vermitteln kann (§ 3a Abs. 2 SGB II). Ein Coaching bleibt möglich, wenn es dich eher in dauerhafte Arbeit bringt. Für Menschen unter 30 steht das ausdrücklich im Gesetz. Sag deshalb, warum dir das Coaching auf Dauer mehr hilft. Bekommst du dazu Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Nein. Das Amt darf Ja oder Nein sagen. Im Gesetz heißt das Ermessen. Einen Rechtsanspruch gibt es nur für die private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III), nicht für das Coaching.
Nein. Beim Coaching seid ihr zu zweit, du und dein Coach. Ihr habt bis zu 100 Einheiten à 45 Minuten, zusammen rund 75 Stunden. Die Termine verteilen sich auf mehrere Wochen, und ihr sprecht per Video oder Telefon.
Zurückzahlen musst du nichts, du hast ja nichts bezahlt. Aber wer ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB III). Das ist eine Zeit ohne Arbeitslosengeld. Bei der Grundsicherung kann das Jobcenter dein Geld kürzen (§ 31 SGB II). Sprich es deshalb vorher mit deinem Berater ab.
Nein. Ich bin Daniel Kuhlen. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig. Das Coaching macht ein zugelassener Coaching-Anbieter. Geprüft hat ihn eine fachkundige Stelle (AZAV).
Nein. Nach ein paar Klicks lädst du ihn herunter, ohne Namen und ohne Handynummer. Deine Unterlagen mit deinem Namen schreibe ich dir erst, wenn du mir sagst, wie ich dich erreiche. Auch dann gibt es keine Pflicht und keinen Vertrag mit mir. Deine Klicks speichere ich, damit ich dich beraten kann, wenn du dich meldest (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Du kannst sie jederzeit löschen lassen.
Kurz und ehrlich erklärt: Das hilft dir vor dem Termin beim Amt.
Die Hilfen auf einen Blick. Zu jeder: wer zahlt und woran es hängt.
Die Liste kommt von Dein AVGS (Daniel Kuhlen, deinavgs.de), nicht vom Amt. Ob du eine Hilfe bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dein AVGS ist kein Amt und arbeitet unabhängig.